Gekommen, um zu dienen

Cornelia R. ist die erste Diakonin in City West; sie wurde am 20. August 2023 von Bezirksapostel Rüdiger Krause ordiniert.
Foto: Bernhard C., 08/2023

Die Neuapostolische Kirche bezeichnet sich selbst als „Amtskirche“. Doch was bedeutet das eigentlich?

Grundsätzlich kann man festhalten: Der Dienst am Nächsten, sei es die Verkündigung vom Evangelium, eine gute Tat zum Wohl der Gläubigen oder das generelle Gemeinschaftsleben im Sinne Jesu, das alles bedarf keines Amtes. Das ist ohne Amt und auch ohne entsprechende Ordination in ein Amt möglich. Doch überall dort, wo ganz konkret im Namen Gottes geredet und gehandelt wird, ist ein Amt notwendig. Jesus selbst hat das Amt gestiftet und in diesem Zusammenhang verschiedene Vollmachten an die Apostel übertragen. In dieser Vollmacht wird auch die Doppelnatur Jesu deutlich, die durch eine unsichtbare göttliche Seite sowie eine sichtbare menschliche Seite geprägt ist.

In der 1863 gegründeten Neuapostolischen Kirche entwickelte sich daraus bis heute eine Ämterstruktur, die seit Pfingsten 2019 drei verschiedene Amtsebenen vorsieht:

Ausgehend von ihrem Sender, Jesus Christus, sollen Apostel Diener der Gemeinde sein und dabei die Lehre von Jesus Christus unverändert vermitteln. Darüber hinaus sind sie von Gott bevollmächtigt, die Sakramente der Heiligen Wassertaufe und der Heiligen Versiegelung zu spenden sowie das Sakrament des Heiligen Abendmahls auszusondern und zu spenden. Sie sind auch für die Ordination weiterer Geistlicher in ein Amt zuständig. Apostel sind in der Regel im kirchlichen Dienst angestellt.

Priesterliche Ämter sind dem Apostelamt als Unterstützung gesetzt. Sie verkünden im Auftrag des Apostels und im Namen Jesu die Sündenvergebung und sind dazu bevollmächtigt, das Heilige Abendmahl auszusondern und zu spenden, die Heilige Wassertaufe durchzuführen sowie das Evangelium zu verkünden. Innerhalb der Gemeinde stehen sie für die Mitglieder für sämtliche Anliegen der Seelsorge zur Verfügung. Dieser Dienst wird in der Regel ehrenamtlich ausgeführt.

Diakone und Diakoninnen sind dazu bevollmächtigt, das Evangelium im Gottesdienst zu verkünden und Wort Gottes im Seelsorgebesuch weiterzutragen. Sie unterstützen die Gemeinde und den priesterlichen Dienst in vielfältiger Weise seelsorgerisch sowie organisatorisch und führen diesen Dienst in der Regel ehrenamtlich aus.

Jede Amtsebene ist also geprägt durch eine Amtsvollmacht und einen Amtsauftrag, also einem konkreten Wirkungskreis. Die Geistlichen, Männer wie Frauen, werden dazu durch Ordination in das Amt eingesetzt. Durch diese Segnung, Heiligung und Vermittlung göttlicher Vollmacht sollen sie den Gläubigen Hilfestellung sein, Freude am Glauben vermitteln und Jesus Christus den Menschen näherbringen.

In unserer Gemeinde haben wir derzeit 18 Geistliche im Diakonenamt und 14 Geistliche im priesterlichen Amt. Organisatorisch ist ein priesterliches Amt als Gemeindevorsteher tätig.

Jedem Gemeindemitglied steht ein priesterliches Amt und ein Geistlicher/eine Geistliche im Diakonenamt für seelsorgerische Anliegen zur Verfügung. Die ordinierten Ämter sind im Rahmen ihres Amtsauftrages allerdings für die gesamte Gemeinde gesetzt. Daher sind sie in ihrem Dienst auch für die gesamte Gemeinde da – auch für dich!

Weitere Informationen zum Amtsverständnis können im Katechismus der Neuapostolischen Kirche nachgelesen werden.

Text: Michael B., 11/2024